Ausbildung

Im Rahmen unseres Behandlungsangebotes besteht für Teilnehmer*innen, denen sich auf dem ersten Ausbildungsmarkt keine Möglichkeit zu einer Berufsausbildung bietet und für die bestehende Angebote nicht greifen, die Möglichkeit eine Ausbildung zum Tischler*in oder Fachkraft für Holzverarbeitung zu absolvieren.

Holzarbeiten kommen nicht in Frage?

In unserem Lehr- und Trainingsrestaurant "Denkma(h)l!" bieten wir von der IHK anerkannte, betriebliche Ausbildungen an:

  • Koch/Köchin
  • FachpraktikerIn Küche gemäß §§ 64 - 66 BBiG
  • Restaurantfachmann/ Restaurantfachfrau
  • Fachkraft im Gastgewerbe
  • Helfer*in im Gastgewerbe gemäß §§ 64 - 66 BBiG 

Wenden Sie sich hier gerne an Frau Christiane Brexel. Hier geht es zur Denkma(h)l!-Website

Personalstruktur

  • 1 Einrichtungsleiterin
  • 1 Werkstattleitung
  • 1 Tischler
  • 1 pädagogische Fachkraft

Zielgruppe & Aufnahmeverfahren

Die Tischlerei bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Beschäftigungsmöglichkeit, die Interesse haben und für die derzeit keine andere Tagesstruktur, Ausbildung oder Schule möglich ist. Sei es aus organisatorischen oder fachlichen Gründen.

Dem vorausgehen sollte eine Empfehlung durch das Fachteam der jeweiligen Wohngruppe und / oder durch einen professionellen Helferkreis unter Einbeziehung des zuständigen Jugendamtes oder Kostenträgers. 

Der Jugendliche selbst wendet sich in Form einer schriftlichen Bewerbung an die Einrichtung. Darauf folgt in aller Regel ein Vorstellungsgespräch. Im Anschluss daran wird mit dem Jugendlichen, mit dem Fachteam / dem Helfersystem und dem Team der Tischlerei festgelegt, in welcher Form die Tätigkeit des Jugendlichen sein sollte, ob beispielsweise eine berufsorientierende, eine ausbildungsvorbereitende, eine stabilisierende, tagesstrukturierende Maßnahme oder eine Ausbildung erfolgt, wie die Vergütung  / ein Motivationsanreiz des Jugendlichen ist und wie ein regelmäßiges Feedback geleistet werden kann.

Bei uns finden Platz:

  • Geistig minderbegabte Jugendliche mit schweren Verhaltensauffälligkeiten (an der Grenze zwischen geistiger Behinderung und Lernbehinderung)
     
  • Jugendliche mit verschiedensten psychischen, bzw. psychiatrischen Störungen (z.B. mit Psychosen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen vom Typ Borderline, Depressionen, Impulskontrollstörungen, Posttraumatischen Belastungsstörungen usw.)
     
  • Ehemalige drogenabhängige Jugendliche, auch mit drogeninduzierten Psychosen, Missbrauchserfahrung
     
  • Junge Menschen in besonderen Lebenssituationen wie beispielsweise alleinerziehende junge Frauen
     
  • Jugendliche und junge Erwachsene in sog. multiplen Problemlagen

Gesetzliche Grundlagen

SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende
Berufsausbildung  in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) gem. § 16 SGB II i.V.m. § 74 Abs. 1 Nr. 2 SGB III, § 74 Abs. 2 SGB III i.V.m.  § 57 Abs. 1 SGB III und §§ 76, 77, 78 und 79 SGB III

SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Persönliches Budget § 29

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
§ 13 Absatz 1§ 27 Absatz 3
§ 27 Absatz 3 i.V.m. § 34
§ 27 Absatz 3 i.V.m. § 35a
§ 27 Absatz 3 i.V.m. § 41
§ 41 i.V.m. § 35a

SGB XII - Sozialhilfegesetz
§ 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe der Eingliederungshilfe
§ 54 Leistungen der Eingliederungshilfe Abs. 1, i.V. mit SGB IX §§ 26,33,41 und 55 
§ 56 Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte

Tagesstruktur & Berufsorientierung

Eine tagesstrukturierende Maßnahme umfasst mindestens 2 Stunden täglich. Regelmäßig finden Rückmeldungsgespräche mit den Teilnehmenden und Fachgespräche mit den begleitenden Teams und Bezugssystemen der Teilnehmenden statt. Teilnehmer*innen werden mit einem Motivationsanreiz entlohnt.

Eine berufsorientierende Maßnahme umfasst eine Tätigkeit von 4 bis 8 Stunden täglich. Sie beinhaltet das Kennenlernen der Arbeitsbereiche Küche und Service, kann auch in enger Kooperation mit der Tischlerei und dem Bereich Haustechnik und Gas- Wasserinstallation durchgeführt werden. Sie dient der Überprüfung von beruflichem Interesse, der Erprobung von Arbeitsabläufen und der Umsetzungsfähigkeit von Arbeitsaufträgen. Auch hier gibt es die Rückmeldungsrunden mit den Teilnehmenden und  Fachgespräche mit begleitenden Teams. Die Klient*innen werden mit einem Motivationsanreiz  entlohnt.

Eine ausbildungsvorbereitende Maßnahme dauert zwischen 3 und 12 Monaten und ist bemüht, die Leistung der Teilnehmer*innen innerhalb dieses Zeitraumes auf das individuelle Maximum steigern und einen Eindruck von der grundsätzlichen „Leistungsfähigkeit“ erlangen. Die berufsvorbereitende Maßnahme umfasst regelmäßige Rückmeldungsgespräche und Fachgespräche mit dem Team bzw. Bezugssystem. Die Maßnahme schließt mit einer schriftlichen Beurteilung ab, die eine weitere Empfehlung beinhaltet.